Verträge, Vereinbarungen, Dokumente
Der Österreichische Fachverband für Orientierungslauf (ÖFOL) bildet mit seinen Statuten die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit und Aktivitäten der angeschlossenen Vereine. Ergänzend regelt eine interne Geschäftsordnung das Zusammenspiel der Organe. Ein eigens eingerichteter Ausfallfonds mindert finanzielle Risiken für durchführende Vereine von ÖFOL-Veranstaltungen. Darüber hinaus stehen Mustervereinbarungen zur Verfügung, um Grundstückseigentümer von geplanten Veranstaltungen zu überzeugen und Abläufe rechtlich abzusichern.
1. Statuten
Die Statuten des ÖFOL bilden die Grundlage der Organisation des Österreichischen Fachverbands für Orientierungslauf und seiner Tätigkeiten. Zivilrechtlich sind die Statuten als Vertrag zwischen den Mitgliedern (den OL-Vereinen) und dem Verband anzusehen.
2. Geschäftsordnung
Mit der internen Geschäftsordnung gibt sich der Verband Regeln für seine Organe.
3. Ausfallfonds
Zur Minimierung des Risikos von durchführenden Vereinen für ÖFOL-Veranstaltungen (ÖSTM, ÖM, ACs) aller Sparten (OL, MTBO, Ski-O) wurde vom ÖFOL im November 2020 ein Ausfallfonds eingerichtet.
4. Muster-Vereinbarungen mit Eigentümern/Pächtern von Grundstücken und Liegenschaften
Dieses Dokument hat der OLCU Viktring ausarbeiten lassen. Bei Veranstaltungen des OLCU Viktring hat sich die Vereinbarung bereits bewährt. Bedenken der Grundeigentümer im Vorfeld einer Orientierungslaufveranstaltung können dank dieser Vereinbarung meist erfolgreich ausgeräumt werden.
Der ÖFOL hat gegenüber dem OLCU Viktring einen finanziellen Beitrag geleistet. Im Gegenzug kann die Muster-Vereinbarung allen Mitgliedsvereinen des ÖFOL zur weiteren Nutzung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Dieses Dokument kann für eine Vereinbarung mit dem Eigentümer eines Objektes (Gebäudes) mit oder ohne Außenanlagen verwendet werden, das für eine Orientierungslaufveranstaltung genutzt werden soll.