2. Mai 2024, ÖFOL Office Wien und online
Beschlossen wurde das neue Konzept für die regionalen Trainingszentren.
Beschlossen wurde das Konzept für die Tageslizenzen (neue Bezeichnung: Einzelwettkampflizenz). Das Konzept ist hier verfügbar. Änderungen sind nach Rücksprache mit der Präsident*innenkonferenz noch möglich. Eine Anwendung erfolgt frühestens per 1. Jänner 2025, wenn die technischen Voraussetzungen in ANNE 2.0 geschaffen wurden.
Der Vorstand behandelte weiters zwei Anträge, die vom Verein WAT-OL an die außerordentliche Mitgliederkonferenz gestellt und von dieser am 18. Februar 2024 dem Vorstand zur Bearbeitung zugewiesen wurden.
Antrag 1:
Der WAT-Orientierungslauf stellt den Antrag an die ÖFOL-Mitgliederversammlung folgenden Punkt im gültigen Kartenregelwerk des ÖFOL wie folgt zu ändern: der unter Pkt 2 „Definitionen“ stehende erste
Absatz „Herausgeber einer OL-Karte gemäß diesem Kartenregelwerk ist ein/sind ÖFOL Mitgliedsverein(e) oder ein Verband (ÖFOL oder Landesverband) ist ersatzlos zu streichen.
Das Kartenreferat schlug vor, diesen Antrag abzulehnen und unter Punkt „Zweck und Gültigkeit“ im Kartenregelwerk folgende Änderung vorzunehmen (neue Formulierung in Rot):
Das ÖFOL Kartenregelwerk regelt die Herstellung, Herausgabe, Gebietsreservierung und die Kartenförderung von OL-Karten in Österreich. Gültig ist dieses Regelwerk für den ÖFOL, für alle Landesverbände und Mitgliedsvereine des ÖFOL. Der ÖFOL, die Landesverbände und Mitgliedsvereine verpflichten sich, ihre OL-Karten für Orientierungssport-Aktivitäten diesem Regelwerk zu unterstellen.
Diese Änderung wurde vom Vorstand beschlossen. Die möglichen Herausgeber von Orientierungssportkarten gemäß dem ÖFOL Kartenregelwerk bleiben somit ÖFOL, Landesverbände und Mitgliedsvereine.
Antrag 2:
Der WAT-Orientierungslauf stellt den Antrag an die ÖFOL-Mitgliederversammlung folgenden Punkt im gültigen Kartenregelwerk des ÖFOL wie folgt zu ändern: 2. Die unter Pkt. 6. „Übersicht der Gebietsrechte“ im 2. Absatz sowie unter Pkt. 8 „Förderbedingungen für OL-Karten“ im Absatz 10 geforderte Übermittlung einer „nicht verschlüsselten OCAD Datei“ an den Kartenreferenten des ÖFOL ersatzlos zu streichen.
Das Kartenreferat schlug vor, diesen Antrag abzulehnen, weil es auch Alternativen zur Bereitstellung einer OCAD-Datei gibt (z. B. georeferenzierte JPG-Datei). Außerdem kann zur Sicherstellung der vertraulichen Behandlung der OCAD-Datei ein Vertrag mit dem Leiter des Kartenreferats abgeschlossen werden. Ein Vertragsentwurf ist im Kartenregelwerk enthalten.
Der Vorstand schloss sich dieser Empfehlung an und lehnte den Antrag ab.