Das Radfahren bzw. Mountainbiken in österreichischen Wäldern ist grundsätzlich verboten, es bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Grund-Eigentümer.
Deshalb ist es abseits markierter Mountainbike-Routen kaum möglich, individuell oder im Rahmen von Sportveranstaltungen Waldgebiete mit dem Fahrrad zu benützen. Dies gilt auch für die Disziplin Mountainbike-Orienteering. Genehmigungen für die Durchführung von nationalen Wettkämpfen zu erhalten, ist unter den geltenden gesetzlichen Bedingungen eine große Herausforderung.
Ein neues Volksbegehren hat jetzt zum Ziel, die generelle Öffnung von Forststraßen und anderen geeigneten Wegen für das Radfahren zu erreichen.
Initiator des Volksbegehrens ist der Niederösterreicher Gerald Simon. 2007 sammelte er im Rahmen einer Bürgerinitiative 21.000 Unterschriften, um der Forderung nach einer generellen Öffnung des bundesweiten Forst- und Güterwegenetzes zum Zwecke der Sportausübung mit dem Mountainbike Nachdruck zu verleihen. Doch das Anliegen der Bürgerinitiative wurde nie im Parlament behandelt.
Jetzt startet Gerald Simon einen neuen Anlauf. Derzeit befindet sich das Volksbegehren im Stadium des Einleitungsverfahrens. Mindestens ein Promille der österreichischen Bevölkerung wird benötigt, damit in der nächsten Stufe das Eintragungsverfahren gestartet wird. Ein Promille der Bevölkerungszahl sind 8.401 Personen. Stimmen die bereits jetzt zur Unterstützung abgegeben werden, behalten auch für das spätere Eintragungsverfahren ihre Gültigkeit. Werden mindestens 100.000 Stimmen gesammelt, so muss das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden.
Im Begleittext zum Volksbegehren wird die geltende Gesetzeslage erläutert und dargestellt, wie das bestehende Wegenetz für den Mountainbike-Sport geöffnet werden kann.
Vorgeschlagen wird folgende neue Definition im Forstgesetz:
„Für das Befahren mit dem geeigneten Fahrrad (Mountainbike) gelten ausschließlich bereits angelegte und verfügbare Wege, die der forstlichen Nutzung dienen oder als ausreichend breite Wege für Erholungszwecke genutzt werden. Ausreichend breit sind sie dann, wenn sie bei Benutzung für den geübten Radfahrer und für andere Nutzer Platz bieten, um sich gefahrlos zu begegnen. Es gilt für Radfahrer die nachrangige Nutzung gegenüber Fußgängern. Wer neue Wege anlegen möchte, darf dies ausschließlich mit Einwilligung des Eigentümers.“
Der gesamte Text ist hier zu finden: https://www.bmi.gv.at/411/files/registrierte_Volksbegehren/Text_VB_Mountainbiken_BF_22042025.pdf
Auf der Website des Innenministeriums finden Sie weitere Informationen zum Volksbegehren „Mountainbiken Freies Wegerecht“. Mit ID Austria kann das Volksbegehren auch ganz bequem online unterstützt werden.