16. März 2022, online
16 ÖFOL Mitgliedsvereine nehmen an der außerordentlichen Mitgliederversammlung teil.
Wichtigster inhaltlicher Punkt ist eine Statutenänderung im §20.
Diese Statutenänderung des im §20 wurde aufgrund einer Aufforderung durch den NPO Unterstützungsfonds notwendig, weil die ÖFOL Statuten in einem Punkt nicht den Gemeinnützigkeitskriterien der Bundesabgabenordnung (BAO) entsprechen.
Der neue Wortlaut entspricht den Musterstatuten des Bundesministeriums für Finanzen.
Die Statutenänderung wurde einstimmig beschlossen.